Hinweis für den Shop-Betreiber: Beispielartikel zur Veranschaulichung des Ratgeber-Bereichs. Bitte fachlich (z. B. durch eine Hörakustik-Fachkraft) prüfen lassen, bevor er veröffentlicht wird.
Gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland haben bei ärztlich festgestelltem Hörverlust grundsätzlich Anspruch auf einen Zuschuss zu Hörgeräten. Wie hoch dieser ausfällt und was Sie selbst tragen, hängt vom gewählten Modell ab.
Der Festbetrag der Krankenkassen
Krankenkassen übernehmen einen gesetzlich festgelegten Festbetrag pro Hörgerät, sofern eine medizinische Notwendigkeit durch einen HNO-Arzt bestätigt wurde. Dieser Betrag deckt in der Regel die Kosten für ein solides Basisgerät weitgehend ab.
Eigenanteil bei höherwertigen Geräten
Entscheiden Sie sich für ein Modell mit zusätzlichen Funktionen – etwa Bluetooth-Streaming oder erweiterte Störgeräuschunterdrückung – zahlen Sie die Differenz zum Festbetrag selbst als Eigenanteil.
Ablauf der Kostenübernahme
- HNO-Arzt stellt Hörverlust fest und stellt eine Verordnung aus
- Sie wählen gemeinsam mit unserem Team ein passendes Modell
- DocOHR reicht die Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein
- Sie zahlen nur den verbleibenden Eigenanteil
Unterstützung durch DocOHR
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die komplette Kommunikation mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, sodass Sie sich nicht selbst um Formulare und Nachweise kümmern müssen.
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